Mit einer Mehrheit im Plenum hat das Europäische Parlament am 26. November dem Vorschlag des Rates zugestimmt, den Start der EU-Entwaldungsverordnung EUDR um ein Jahr zu verschieben. Damit steht nun fest, ab wann Unternehmen in der EU die neuen Vorgaben erfüllen müssen:
- 30. Dezember 2026 für mittelständische und große Unternehmen,
- 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen.
Weitere von den EU-Institutionen angekündigte Vereinfachungen sollen bis April 2026 vorliegen. „Wir begrüßen die klare Haltung des Plenums, die im Wesentlichen dem von den Mitgliedstaaten gefundenen Kompromiss entspricht“, erklärte die deutsche Europaabgeordnete Christine Schneider. Die grundlegenden Elemente für die Umsetzung seien noch nicht abschließend ausgearbeitet, insbesondere das IT-System. Bereits am 23. September hatte Umweltkommissarin Jessika Roswall eine Verschiebung als notwendig bezeichnet. Umso größer war die Irritation, als die EU-Kommission am 22. Oktober überraschend vorschlug, dass mittelständische und große Unternehmen bereits ab dem 30. Dezember 2025 starten sollten – faktisch sofort. Dieser Vorstoß sorgte in den betroffenen Lieferketten für erhebliche Unruhe. Für die europäische Lederindustrie war der Herbst entsprechend turbulent. Bovine Rohhäute und Lederprodukte sind in sämtlichen Verarbeitungsstufen vom Anwendungsbereich der EUDR erfasst. Zwar stehen die neuen Zeitpläne fest, doch viele inhaltliche Fragen bleiben offen. Die Bereinigung der zahlreichen angenommenen und abgelehnten Änderungsanträge liegt nun beim Trilog – dem Verhandlungsformat zwischen Parlament, Rat und Kommission. Mit konkreteren Ergebnissen sei bis kommenden April zu rechnen.





WILLSCH MEDIA