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Donnerstag, 7 Mai 2026

Leder soll aus EUDR-Anwendungsbereich herausfallen

Die europäische Lederindustrie steht vor einer grundlegenden regulatorischen Entlastung: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, Häute, Felle und Leder aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu streichen. Branchenvertreter bewerten diesen Schritt als überfällig und sprechen von einer wegweisenden Entscheidung.

Die geplante Änderung wurde am 4. Mai  in Form eines delegierten Rechtsakts vorgestellt. Dieses Instrument ermöglicht es der Kommission, den Produktumfang der Verordnung gezielt anzupassen, ohne den Gesetzestext selbst neu aufrollen zu müssen. Nach einer vierwöchigen Konsultationsphase soll der Rechtsakt im Sommer in Kraft treten. Für den europäischen Gerbereisektor bedeutet der Vorschlag weit mehr als eine technische Korrektur. Der europäische Lederindustrieverband Cotance wertet ihn als Anerkennung einer seit Beginn der EUDR-Debatte vertretenen Position: Leder ist ein Nebenprodukt der Fleisch- und Milchwirtschaft und kein Treiber von Rinderhaltung oder Entwaldung.

Weitere Informationen in der aktuellen Ausgabe PRO-LEDER 3.

Bestellungen an: gk@pro-leder.de

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