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Freitag, 1 August 2025

Gericht verbietet Bezeichnung „Apfelleder“ bei Hundezubehör

Die Hundeleine darf nicht länger als „Apfelleder“ beworben werden. 

 

Im Streit um irreführende Werbeaussagen bei Hundehalsbändern hat der Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln untersagte der Mina Merchandising GmbH am 4. Juli, Hundezubehör mit dem Begriff „Apfelleder“ zu bewerben, sofern dieses weder ganz noch teilweise aus echtem Leder besteht. Auslöser des Verfahrens war ein Produktangebot im Onlineshop des bekannten Hundetrainers Martin Rütter. Dort wurden Hundehalsbänder und -leinen unter der Bezeichnung „Apfelleder“ vermarktet – ohne transparent zu machen, dass es sich dabei um ein kunststoffbasiertes Material handelt, das mit klassischem Leder weder stofflich noch technisch vergleichbar ist. Ein VDL-Mitglied machte den Verband auf diese aus seiner Sicht irreführende Praxis aufmerksam. Bereits im Oktober 2024 hatte der VDL die Mina Merchandising GmbH abgemahnt und aufgefordert, die unzulässige Materialbezeichnung zu unterlassen. Nachdem keine Reaktion erfolgte, wurde ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Das Landgericht Köln wies den Antrag jedoch in erster Instanz ab. Die Begründung: Aufgrund der blauen Farbe des Produkts sei für den Verbraucher erkennbar, dass es sich nicht um ein klassisches Lederprodukt handele. Gegen das Urteil legte der VDL Berufung ein – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln folgte der Argumentation, dass die Verwendung des Begriffs „Apfelleder“ geeignet sei, bei Verbrauchern den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, das Produkt bestehe zumindest teilweise aus echtem Leder. Auch der Umstand, dass in der Produktbeschreibung keine eindeutigen Angaben zum tatsächlichen Material gemacht wurden, wurde von den Richtern kritisch bewertet. In seinem Urteil untersagt das Gericht dem Anbieter nun ausdrücklich, mit der Bezeichnung „Apfelleder“ zu werben, wenn das Produkt kein Leder enthält – weder ganz noch in Anteilen. Der VDL begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher. Die Kritik des Verbands richtet sich nicht gegen neue Materialien an sich, wohl aber gegen deren vermarktungsorientierte Bezeichnung als „Leder“.

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