Der Verband der Deutschen Lederindustrie hat zusammen mit dem Bauernverband, dem Raiffeisenverband, der Milchwirtschaft, den Hauthändlern, der Fleischwirtschaft im Namen des Rindersektors an die EU-Präsidentin Ursula von der Leyen und den Fraktionsvorsitzenden im Europaparlament Manfred Weber geschrieben. Hier der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen,
unsere Branche wird die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) auf-
grund von weiterhin bestehendem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zum
Jahreswechsel nicht umsetzen können. Trotz intensiver Bemühungen sind die Anfor-
derungen in ihrer jetzigen Form für den deutschen und europäischen Rindersektor
nicht zu bewältigen. Betriebe entlang der gesamten Lieferkette, vom Kälberhalter
über Milchvieh- und Mastbetriebe bis hin zu Schlachthöfen, Häutehandel und Gerbe-
reien, sehen ihre Existenz gefährdet.
Die deutsche Bundesregierung schlägt mit der Null-Risiko-Variante einen gangbaren
und WTO-kompatiblen Lösungsweg vor, der Bürokratie reduziert, ohne die Ziele der
EUDR zu gefährden. Wir bitten die EU-Kommission eindringlich, diesen Vorschlag
kurzfristig aufzugreifen und in einen Gesetzesvorschlag zu überführen.
Die Kommission hat erst kürzlich den Vereinigten Staaten von Amerika ein „vernach-
lässigbares Entwaldungsrisiko“ attestiert. Die gleiche Annahme sollte auch für die
Rinderhaltung europäischer und vieler weiterer Staaten gelten. Es darf nicht sein,
dass Länder mit effektivem Waldschutz unverhältnismäßig belastet werden. Ein Null-
Risiko-Status muss zwingend auch für Produkte aus der EU und den anderen Län-
dern gelten, die nachweislich keinem Entwaldungsrisiko unterliegen. Produkte, die
EUDR-konform auf den Binnenmarkt gelangt sind, sollten ohne weitere Berichterstat-
tung in der nachgelagerten Lieferkette gehandelt und verarbeitet werden können.
Wir appellieren daher an Sie, jetzt Klarheit zu schaffen und die Einführung einer Null-
Risiko-Variante in einen gesetzlichen Vorschlag zu überführen, um massive Markt-
verwerfungen und eine Gefährdung der europäischen Lieferketten zu verhindern.
Sollte die EUDR nicht bis zum Jahresende entsprechend angepasst werden können,
muss ihre Anwendung verschoben werden.